Dysthergrund
Willkommen im Land der Dysthymie und Depression!



sitzende Person, wirkt niedergeschlagen

Grad der Behinderung (GdB) / Gleichstellung

Gerade für alle, die eine Depression für eine eingebildete Krankheit halten, dürfte diese Tatsache irritierend sein: Die Depression kann als Behinderung gelten. Es gibt einen Grad der Behinderung (GdB) auch bei psychischen Erkrankungen.

Der Grad der Behinderung wird in 10er-Schritten angegeben, wobei erst ab 20 eine Behinderung vorliegt. Es sind keine Prozentzahlen, Grad ist die Einheit. (Obwohl es sogar teilweise auf Behördenformulare falsch mit % angegeben ist.)
Ab 30 Grad kann ein Arbeitnehmer bei der Agentur für Arbeit die Gleichstellung beantragen, was bedeutet, dass er arbeitstechnisch in vielem Schwerbehinderten gleichgestellt wird. Die Schwerbehinderung beginnt ab 50. Schwerbehindert bedeutet jedoch nicht, dass man auf den Parkplätzen gehbehinderter Personen parken darf. Das ist nochmal etwas anderes. Dafür benötigt man die entsprechenden Merkmale auf dem Schwerbehindertenausweis.

Ob eine Behinderung vorliegt und wie hoch der Grad der Behinderung ist, entscheidet das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung.

Wieviel Grad der Behinderung gibt es bei Depressionen?

Die Tabelle mit den Einteilungen findest du auf Gesetze im Internet. Hier im Teil B unter dem Punkt 3, Nervensystem und Psyche. Im ersten Moment habe ich es überlesen, da ich nach dem Stichwort „Depression“ Ausschau hielt. Die Depression, bipolare Störung etc. werden jedoch unter „3.6 Affektive Psychose“ behandelt. ADHS fällt unter „3.5.2 Hyperkinetische Störungen und Aufmerksamkeitsstörungen ohne Hyperaktivität“.
Das Landesamt ist zurückhaltend, was die Einstufung als Behinderung angeht, denn es könnte sich ja bei einer Depression um eine einmalige Episode handeln. Ist es jedoch nicht die erste, dann gibt es auch keine „Heilungsbewährung“ von zwei Jahren, außer es liegen zehn Jahre zwischen den Episoden.
Die Einteilung startet bei 30 Grad, kann jedoch, je nach Schwere und Häufigkeit, bis auf 100 Grad ansteigen.

Berechnung des Grades der Behinderung

Als ich den Antrag stellte, lagen bei mir die folgenden Erkrankungen vor: schwere depressive Episode, Dysthymie und Colitis ulcerosa (chronische Darmerkrankung). Selbstverständlich benötigt das Landesamt ärztliche Nachweise darüber. Die Colitis ulcerosa wurde mit 20 Grad eingestuft, die Dysthymie mit 40.

Nun gilt nicht 20+40=60, da nicht addiert wird.
Der höhere Grad ist der Grad an Behinderung, der dann festgestellt wird. In meinem Fall also 40.

Sollte sich irgendwann etwas ändern und zum Beispiel eine Verschlechterung eintreten oder weitere Diagnosen hinzukommen, dann kann ein Verschlimmerungsantrag gestellt werden.
Auch hier gilt: Belege! Am besten lasse dir alle ärztlichen Gutachten geben, die du gleich beim Antrag in Kopie dazulegen kannst. (NIE die Originale! Wie bei Zeugnissen und Urkunden immer selbst behalten und nur Kopien ausgeben!)

Antragstellung und Hilfe bei der Antragstellung

Ob eine Behinderung vorliegt und wie hoch der Grad der Behinderung ist, entscheidet das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung. Der Antrag kann auch online gestellt werden. Die Seiten des LSJV von Rheinland-Pfalz findet man hier, inklusive einiger Informationen: Landesamt RlP
Hessen ist hier usw. (Bitte selbst die Suchmaschine nutzen, ich will hier nicht alle 16 Bundesländer aufführen.)

Es gibt verschiedene Sozialverbände, die ihren Mitgliedern beim Stellen von Anträgen helfen und sie auch in vielen weiteren Punkten beraten. Einer der Sozialverbände ist der Sozialverband VdK, der ebenfalls auf seinen Seiten über den Grad der Behinderung informiert. Ein anderer der Sozialverband Deutschland (SoVD). Es gibt noch weitere. Am besten einfach mal schauen, wer vielleicht sogar vor Ort ist, vor allem, wenn du persönlichen Kontakt wünschst.

Bist du gerade in einer Tagesklinik, Klinik, einer psychiatrischen Institutsambulanz oder allgemein irgendwo in Betreuung, kannst du auch dort nachfragen, wenn nicht bereits jemand auf dich zugekommen ist.

Der Grad der Behinderung und die Vorurteile

So war es bei mir. Meine Sozialarbeiterin der DRK PIA in Bad Kreuznach sprach mich an, ob ich bereits einen Antrag gestellt habe. Zunächst war ich irritiert, weil ich mich ja nicht als behindert empfand. Und genau da bin ich auf die allgemeinen Vorurteilen und Fehleinschätzungen wieder einmal hereingefallen – für mich war das entweder eine körperliche oder eine geistige Beeinträchtigung, also etwas, was man auch sieht. Oder „ordentlich“ nachweisen kann. Depression? Nöööööö… Wenn schon, dann nur die Colitis ulcerosa. Oder?
nett, wenn man all die Vorurteile und Sprüche, mit denen man aufgewachsen ist, so verinnerlicht hat, dass man bei sich selbst keine Beeinträchtigung anerkennt. Zumal das Wort „Behinderung“ in unserer Gesellschaft oft als Verurteilung und Beleidigung verwendet wird. Bei älteren Menschen scheint es wieder eher „akzeptabel“ zu sein.
Übel...!
Ist es nicht seltsam, dass sogar ich selbst mal wieder meine psychische Erkrankung und die damit verbundenen Folgen kleiner machte? Insofern verstehe ich es, wenn nun Leser*innen den Kopf schütteln, dass es für so etwas auch einen GdB gibt.

Wenn ich mir mein Leben und mein Denken betrachte, dann ist die Depression für mich eine viel stärkere Beeinträchtigung als die Colitis ulcerosa.
Die Colitis ulcerosa kann zwar übel wüten, aber mit Medikamenten habe ich sie im Griff. Läuft es heftig, wird ein Teil des Darms entfernt, dann hat sich die Colitis ulcerosa erledigt. Meine Depression bzw. Dysthymie habe ich dagegen weniger im Griff, da ist es umgekehrt. Von den beiden Antidepressiva, die ich bisher nahm, bekam ich nur Nebenwirkungen, jedoch keine Verbesserung. Ich kann auch nicht einfach so mein Hirn operieren lassen, damit ich sie los bin. Nun gibt's einige, die sofort mit „Ja, aber, die Wahrscheinlichkeit für Darmkrebs ist bei Colitis ulcerosa erhöht!“ kommen. Gleichzeitig wird aber die Suizidalität bei der Depression unterschätzt. Da ich bereits mehrmals diese Phasen durchlebt und die letzte im Grunde gerade so überlebt habe, schätze ich die Gefahr, dass mich meine Depression auch umbringen kann, höher ein.
Die 20 Grad gegenüber den 40 bei der Dysthymie sind also angebracht.

Was bringt ein GdB unter 50?

Es gibt ab einem GdB von 20 Steuerfreibeträge. Die Lebenshilfe hat sie in einer Tabelle aufgelistet. Die Zahlen sind zwar von 2021, aber auch jetzt in 2026 sind es noch die gleichen Beträge.
Nehme ich also meinen GdB von 40, dann ist die Höhe meines Behinderten-Pauschbetrags 860 Euro im Jahr.
Vorher schickte man dem zuständigen Finanzamt eine Kopie des Bescheids des Landsamtes für Versorgung, ab 2026 muss die zuständige Behörde die erforderlichen Daten elektronisch an die Finanzverwaltung übermitteln. Auf dem Formular bei der Beantragung also unbedingt ankreuzen, dass es übermittelt werden soll!

Ab einem GdB von 30 kann eine Gleichstellung beantragt werden. (Dazu gleich mehr.)

Auf der Seite familienratgeber.de ist eine kurze Übersicht und eine Hilfe, wie man Pauschbeträge bei der Einkommenssteuererklärung einträgt.

Ab GdB 30: Gleichstellung beantragen

Einige Nachteilsausgleiche von schwerbehinderten Menschen (ab Gdb 50) können auch Menschen ab einem GdB von 30 erhalten, wenn sie gleichgestellt sind.

Zum Beispiel:

  • ein besonderer Kündigungsschutz
    Arbeitgeber dürfen nicht wegen der Behinderung kündigen.
  • muss der Arbeitsplatz angepasst werden, gibt es Zuschüsse
  • Zuschüsse für Arbeitgeber
    (Arbeitgeber erhalten Geld oder müssen weniger zahlen bzw. bei der Vorgabe, auch Arbeitsplätze an schwerbehinderte Personen zu vergeben, zählen Gleichgestellte mit. Gerade bei Bewerbungen im öffentlichen Dienst ein nicht zu unterschätzender „Bonus“.)
  • Betreuung durch Fachdienste
  • teils Weiterbildungen, Umschulungen etc.
Du musst nicht angestellt sein, um die Gleichstellung zu beantragen. Es geht sogar schneller, wenn du gerade arbeitssuchend bist, da du keinen Arbeitgeber hast, der ebenfalls beim Formular Teile ausfüllen muss.

Bei der Bundesagentur für Arbeit kannst du den Antrag stellen, auch online. Dort gibt es auch weitere Infos dazu.
https://www.arbeitsagentur.de/menschen-mit-behinderungen/spezielle-hilfe-und-unterstuetzung/gleichstellung
Für die Gleichstellung benötigst du die ausführlichere Erklärung des Versorgungsamtes, weshalb du einen GdB hast. Der Zettel alleine, der fürs Finanzamt vorgesehen ist, reicht nicht.

Während der Antrag auf einen GdB oder der Verschlechterungsantrag bei der Bearbeitung Monate dauern kann (locker ein halbes Jahr...), ist die Agentur für Arbeit flott: bei mir war es nur etwa eine Woche (als Arbeitslose). Sollte man nicht als Pauschzeit nehmen, aber es geht auf jeden Fall seeeehr viel schneller!

Solltest du gerade bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter gemeldet sein, bekommst du wahrscheinlich auch eine andere Ansprechperson. Eine, die speziell für Menschen mit Behinderungen und mit Integrationsbedarf da ist.