Da ich mich so über den Reha-Entlassungsbericht geärgert habe, verfasste ich eine Gegendarstellung, die ich an den Rentenversicherungsträger per Post schickte. Was ich mir davon verspreche? Nicht viel, aber immerhin habe ich meine Meinung mitgeteilt und deutlich gemacht, dass ich einfach nicht einverstanden bin.
Auszug aus meiner Gegendarstellung
„Sehr geehrte Damen und Herren,
da im Entlassungsbericht einige Angaben nicht stimmen, wende ich mich an Sie. Zumal behauptet wird, ich wäre mit dem Bericht bzw. der Einschätzung so einverstanden gewesen.
Start meines Briefes
Dies ist nicht der Fall. Ich wurde nicht gefragt – mir wurde gleich am Anfang bei Reha-Start mitgeteilt, dass ich als voll arbeits- und erwerbsfähig ohne irgendwelche Einschränkungen entlassen werde und mich darauf schon mal einstellen sollte. Begründung: Da ich nebenberuflich ein Bachelorstudium an einer Universität mit einem Einserdurchschnitt absolviert habe, würden die Krankenkasse und die Rentenversicherung „ihnen aufs Dach steigen“, wenn sie mich anders entlassen würden.“
Natürlich bleibt es nicht nur dabei. Ich erklärte, dass meine Depression eben nicht mittelgradig und teilremmitiert ist (bestätigt von den Fachleuten der DRK PIA, die mich eindeutig besser und länger kennen), so wie behauptet wird, und auf meine Dysthymie sowieso nicht eingegangen wurde. Auch wies ich in dem Brief darauf hin, dass ich mehrmals versprechen musste, mich nicht umzubringen.
Auf die Widersprüche im Reha-Bericht selbst wies ich hin, hob einiges hervor usw.
Doch wenn ich mir, wie schon erwähnt, so wenig davon verspreche, weshalb habe ich diesen Brief überhaupt zur Post gebracht?
Eine Gegendarstellung zum Reha-Bericht mit Hintergedanken
Zum Einen wollte ich meinen Frust loswerden. Oh ja, es tut nunmal gut, nicht immer alles einfach zu schlucken und sich dadurch noch hilfloser als ohnehin schon zu fühlen. Wenigstens habe ich etwas „gesagt“!
Ist ein Widerspruch möglich? Nein, das kann man auf dieser Seite des Sozialverbandes Deutschland nachlesen: „Weil es sich beim Entlassungsbericht nicht um einen Bescheid, also um einen Verwaltungsakt handelt.“
Mir geht es auch nicht um eine Erwerbsminderungsrente oder sonstiges, zumindest jetzt nicht. Da ich aber nicht weiß, was die Zukunft bringt, will ich zumindest klarstellen, dass der Bericht nicht in Ordnung ist. Meine Gegendarstellung ist in der Akte – falls ich später doch feststelle, dass ich eine (Teil-?)Erwerbsminderungsrente aus gesundheitlichen Gründen beantragen muss. Mit dem derzeitigen Entlassungsbericht habe ich sonst nur eine (heftige?) Hürde mehr.
Meine Gegendarstellung zum Reha-Entlassungsbericht ist also Frustabbau und Vorsorge zugleich.
Wobei ich immer noch die Frage im Hinterkopf, ob es eine Art „Gesund-Entlassungsquote“ bei Reha-Kliniken gibt. Mir fallen etliche Menschen ein, die als voll arbeits- und erwerbsfähig entlassen wurden, gerade in den Ü-50-Maßnahmen. Die Tätigkeit müsse halt nur die folgenden Bedigungen erfüllen: gehend-stehend-sitzend abwechselnd, keine Nacht- und Schichtarbeit, staubfrei, lärmfrei, kein Zeit- oder Leistungsdruck, null Stress, nicht mehr als 5 kg heben müssen, keine Überkopfarbeiten, möglichst nicht an Maschinen usw.
Da gibt’s ja massig Jobs zur Auswahl, gaaaanz bestimmt…